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Als Betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Ältere Menschen, die von diesem Angebot Gebrauch machen, sind nicht zwangsläufig auf Betreuung und Pflege angewiesen. Man lebt in einer Wohnanlage, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbstständige Leben im Alter erleichtern.
Tagespflege
Diese Form der Pflege ist ein Angebot für Menschen, bei denen eine kontinuierliche Anwesenheit notwendig ist, eine durchgehende Pflege aber nicht. Es reichen die zeitlich begrenzten Besuche der ambulanten Pflegedienste zu Hause also nicht mehr aus, eine stationäre Pflege im Pflegeheim braucht der Pflegebedürftige aber (noch) nicht.
Die Angebote zur Tagespflege können häusliche Pflegesituationen stabilisieren, weil pflegende Angehörige Auszeiten nehmen können, um sich zu erholen, und ihren Angehörigen dennoch in guten Händen wissen.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt – für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich und kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Verhinderungspflege
Ist der pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen (48 Tage) je Kalenderjahr. Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt und er eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ benötigt.